Braucht man für einen E-Scooter einen Führerschein?
Nein. Wer einen E-Scooter mit Betriebserlaubnis fährt, braucht dafür keine Fahrerlaubnis. Weder die Klasse AM, noch die Klasse B, noch eine Mofa-Prüfbescheinigung. Das ist in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) so geregelt und gilt seit deren Inkrafttreten unverändert.
Diese Fehlinformation hält sich hartnäckig, weil vor der Verordnung ein Entwurf kursierte, der eine Mofa-Prüfbescheinigung vorsah. Der hat es nie ins Gesetz geschafft. Wenn Sie irgendwo lesen, Sie bräuchten für den E-Scooter die Klasse AM: Das ist schlicht falsch.
Ab welchem Alter darf man E-Scooter fahren?
Ab 14 Jahren. Das ist die einzige personenbezogene Voraussetzung. Es gibt keine Obergrenze, keine Gesundheitsprüfung und keinen Sehtest.
Wichtig für Eltern: Die Altersgrenze gilt im gesamten öffentlichen Verkehrsraum — also auch auf dem Radweg vor der Haustür und auf verkehrsberuhigten Straßen. Ein 13-Jähriger darf dort auch dann nicht fahren, wenn ein Erwachsener danebengeht.
Für Kinder unter 14: Was ist erlaubt?
- Privatgelände — auf dem eigenen Grundstück gilt die eKFV nicht. Dort dürfen auch Jüngere fahren.
- Roller ohne Motor — Tretroller, City-Roller und Stunt-Scooter fallen nicht unter die eKFV. Sie brauchen weder Alter, noch Kennzeichen, noch Zulassung.
Kaufen Sie für ein Kind unter 14 also keinen E-Scooter mit Straßenzulassung in der Annahme, er dürfe damit zur Schule fahren. Er darf nicht.
Was ist mit dem Autoführerschein — hilft der?
Er ist weder nötig noch schädlich. Aber er steht auf dem Spiel: Eine Trunkenheitsfahrt auf dem E-Scooter wird behandelt wie eine im Auto. Ab 1,1 ‰ ist das eine Straftat, und die Fahrerlaubnisbehörde kann Ihnen daraufhin den Pkw-Führerschein entziehen — obwohl Sie für den Scooter selbst nie einen gebraucht haben. Details unter E-Scooter Promillegrenze.
Und was ist mit Helmpflicht?
Es gibt keine. Für E-Scooter besteht in Deutschland keine Helmpflicht — in keinem Alter. Empfehlenswert ist ein Helm trotzdem: Die typische E-Scooter-Verletzung ist eine Kopfverletzung, weil der kleine Radstand bei Bordsteinkanten und Schienenrillen zum Überschlag nach vorn führt.
Häufige Fragen
Braucht man für einen E-Scooter einen Führerschein? +
Nein. Für Elektrokleinstfahrzeuge nach der eKFV ist keine Fahrerlaubnis erforderlich — weder ein Autoführerschein noch die Klasse AM. Auch eine Mofa-Prüfbescheinigung wird nicht verlangt.
Ab welchem Alter darf man E-Scooter fahren? +
Ab 14 Jahren. Darunter ist das Fahren auf öffentlichen Straßen, Rad- und Gehwegen nicht erlaubt — auch nicht in Begleitung eines Erwachsenen.
Darf mein Kind mit 12 auf einem E-Scooter fahren? +
Nicht im öffentlichen Verkehr. Auf Privatgelände ist es erlaubt. Für Kinder unter 14 sind Modelle ohne Motor — Tretroller oder Stunt-Scooter — die einzige legale Option im Straßenraum.
Was passiert, wenn ich unter 14 erwischt werde? +
Unter 14-Jährige sind noch nicht deliktsfähig im Sinne des OWiG; belangt werden in der Regel die Aufsichtspflichtigen. Gravierender ist die Haftung: Bei einem Unfall kann der Versicherer Regress nehmen.
Gilt der Führerscheinentzug auch für E-Scooter? +
Ja. Wem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, darf trotzdem E-Scooter fahren — denn dafür braucht es keine Fahrerlaubnis. Umgekehrt kann eine Trunkenheitsfahrt auf dem E-Scooter aber sehr wohl den Autoführerschein kosten.
Das wird als Nächstes gefragt
Quellen
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), § 3 — Anforderungen an Fahrzeugführer
- ADAC: E-Scooter — Regeln und Bußgelder (Stand 2026)
Keine Rechtsberatung. Angaben nach bestem Wissen zum genannten Stand; im Zweifel gilt der Gesetzestext.