Warum jedes Jahr ein neues Kennzeichen?
Das Versicherungsjahr für Kleinkrafträder läuft vom 1. März bis zum 28./29. Februar des Folgejahres. Zum 1. März wechselt die Farbe der Kennzeichen-Folie — deshalb braucht Ihr Scooter jedes Jahr ein neues Schild. Ein abgelaufenes Kennzeichen ist rechtlich dasselbe wie gar keines.
Die Farbe rotiert dabei fest zwischen Blau, Grün und Schwarz. Am gültigen Farbton erkennt die Polizei auf einen Blick, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.
Was kostet die Versicherung?
Die reine Haftpflicht — die Pflichtversicherung — kostet je nach Anbieter und Alter des Fahrers meist zwischen 20 und 40 Euro im Jahr. Wer mehr Schutz will, kann eine Teilkasko dazunehmen:
- Haftpflicht (Pflicht): deckt Schäden, die Sie anderen zufügen. Günstigste Variante.
- Teilkasko (freiwillig): deckt zusätzlich Diebstahl, Brand und bestimmte eigene Schäden. Aufpreis, aber bei teuren Scootern sinnvoll.
Ein Tipp zum Termin: Wer erst mitten in der Saison ein Kennzeichen kauft, zahlt bei vielen Anbietern trotzdem oft den anteiligen Jahresbeitrag. Der günstigste Zeitpunkt für den Neuabschluss ist deshalb rund um den 1. März.
Was passiert ohne Versicherung?
Fahren ohne Versicherungsschutz erfüllt den Straftatbestand des § 6 PflVG: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, dazu die Möglichkeit, dass der Scooter eingezogen wird. Kommt es zum Unfall, haften Sie persönlich in voller Höhe — bei Personenschäden können das schnell sechsstellige Beträge sein.
Das gilt ausdrücklich auch für ein abgelaufenes Kennzeichen. Wer im März noch mit der Vorjahresplakette unterwegs ist, fährt rechtlich unversichert.
Wer braucht kein Kennzeichen?
- Scooter ohne Straßenzulassung, die ausschließlich auf Privatgelände bewegt werden.
- Tretroller und Stunt-Scooter ohne Motor — die sind versicherungsfrei.
- Hoverboards und ähnliche Geräte ohne Lenkstange haben in Deutschland ohnehin keine Zulassung für öffentlichen Verkehr.
So bekommen Sie das Kennzeichen
Der Weg ist kurz: Beim Versicherer online abschließen, Plakette per Post erhalten, hinten am Scooter anbringen — fertig. Eine Zulassung bei der Behörde entfällt, weil E-Scooter nicht zugelassen, sondern nur versichert werden. Halten Sie den digitalen Nachweis für eine Kontrolle bereit.
Vor dem Kauf prüfen: Ein Scooter ohne ABE bekommt kein Versicherungskennzeichen — und darf damit nie auf öffentlichen Wegen fahren. Welche Modelle eine Betriebserlaubnis haben, steht unter E-Scooter mit Straßenzulassung.
Häufige Fragen
Was kostet ein Versicherungskennzeichen für den E-Scooter? +
Je nach Anbieter und Alter des Fahrers etwa 20 bis 40 Euro pro Jahr. Jüngere Fahrer zahlen meist etwas mehr. Eine reine Haftpflicht ist am günstigsten; mit Teilkasko wird es teurer, kann sich bei hochwertigen Scootern aber lohnen.
Wo bekomme ich das Kennzeichen? +
Direkt bei Versicherern online, oft in wenigen Minuten. Sie erhalten die Klebe- oder Steckplakette per Post und den Nachweis sofort digital. Ein Gang zur Zulassungsstelle ist nicht nötig — E-Scooter werden nicht zugelassen, sondern nur versichert.
Warum braucht der E-Scooter jedes Jahr ein neues Kennzeichen? +
Das Versicherungsjahr für Kleinkrafträder läuft vom 1. März bis Ende Februar. Zum 1. März wechselt die Farbe der Plakette. Ein Kennzeichen der Vorsaison ist danach ungültig — rechtlich wie gar keins.
Was passiert, wenn ich ohne Versicherung fahre? +
Das erfüllt den Straftatbestand des § 6 PflVG: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, dazu mögliche Einziehung des Scooters. Bei einem Unfall haften Sie persönlich in voller Höhe — bei Personenschäden schnell sechsstellig.
Welche Farbe hat das Kennzeichen 2026? +
Die Farbe wechselt jährlich in der Reihenfolge Blau, Grün, Schwarz. Maßgeblich ist immer die aktuell gültige Farbe des laufenden Versicherungsjahres — im Zweifel beim Versicherer erfragen.
Deckt die Versicherung auch Diebstahl? +
Die Pflicht-Haftpflicht deckt nur Schäden, die Sie anderen zufügen — nicht Diebstahl oder eigene Schäden. Dafür braucht es eine Teilkasko, die viele Anbieter gegen Aufpreis anbieten.
Das wird als Nächstes gefragt
Quellen
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), § 6 — Fahren ohne Versicherungsschutz
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) — Versicherungspflicht
- Marktübliche Tarife für Versicherungskennzeichen (Stand 2026)
Keine Rechtsberatung. Angaben nach bestem Wissen zum genannten Stand; im Zweifel gilt der Gesetzestext.