Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?
Die Rangfolge ist eindeutig und hat nur drei Stufen:
- Radweg, Radfahrstreifen, Fahrradstraße — wenn vorhanden, gehören Sie dorthin.
- Fahrbahn — wenn kein Radweg da ist, fahren Sie auf der Straße. Das ist kein Notbehelf, sondern die vorgeschriebene Alternative.
- Gehweg und Fußgängerzone — verboten. Immer, außer ein Zusatzzeichen gibt sie ausdrücklich frei.
Der zweite Punkt überrascht viele. E-Scooter gehören auf die Fahrbahn, sobald kein Radweg existiert — auch auf Straßen, auf denen 50 km/h gilt. Das fühlt sich unangenehm an, ist aber die Rechtslage.
Einbahnstraßen
Gegen die Fahrtrichtung dürfen Sie nur, wenn die Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben ist — erkennbar am Zusatzzeichen. Ohne dieses Schild ist es verboten, auch wenn andere es tun.
Wie schnell darf ein E-Scooter fahren?
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h, die Untergrenze bei 6 km/h. Was schneller fährt, ist kein Elektrokleinstfahrzeug mehr — es fällt aus der eKFV heraus und wäre auf öffentlichen Straßen ohne eigene Zulassung illegal.
Deshalb ist das „Entdrosseln" per App oder Firmware keine Kleinigkeit: Damit erlischt die Betriebserlaubnis. Ab diesem Moment fahren Sie ohne Versicherungsschutz — und das ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.
Was gilt für Personen und Gepäck?
- Eine Person pro Scooter. Kein Mitfahrer, auch kein Kind.
- Kein Anhänger, keine Beförderung von Lasten, die die Kontrolle beeinträchtigen.
- Nebeneinanderfahren ist nicht erlaubt.
- Freihändig fahren ist nicht erlaubt — auch nicht kurz fürs Handy.
Was ändert sich ab März 2027?
Am 6. Februar 2026 wurde eine Änderung der eKFV im Bundesgesetzblatt verkündet. Die wesentlichen Punkte greifen überwiegend zum 1. März 2027:
- Blinkerpflicht für neue Modelle — künftig in den Verkehr gebrachte E-Scooter brauchen Fahrtrichtungsanzeiger sowie zwei voneinander unabhängige Bremsen.
- Mehr Freiheit bei der Fahrbahn — E-Scooter dürfen die Fahrbahn auch dann nutzen, wenn ein Radweg vorhanden, aber nicht benutzungspflichtig ist.
- Gehweg mit Schrittgeschwindigkeit — wo die Beschilderung es zulässt, wird der Gehweg in Schrittgeschwindigkeit freigegeben.
- Automatische Freigabe wie für Radfahrer — überall, wo der Radverkehr freigegeben ist, dürfen dann auch E-Scooter fahren, ohne dass ein eigenes Zusatzzeichen nötig ist.
- Grünpfeil erlaubt — E-Scooter dürfen wie Radfahrer den grünen Pfeil nutzen und bei Rot rechts abbiegen, wenn ein Grünpfeil für den Radverkehr vorhanden ist.
Für Ihren vorhandenen Scooter ändert sich dadurch nichts: Ein Nachrüsten von Blinkern ist nicht vorgesehen, die Pflicht trifft neue Fahrzeuge. Beim Neukauf ab 2027 lohnt der Blick auf die Ausstattung.
Der häufigste Fehler
Nicht die Geschwindigkeit, nicht der Alkohol — der Gehweg. Er ist bequem, er fühlt sich sicher an, und er ist verboten. 15 bis 30 Euro sind verkraftbar; das eigentliche Risiko ist die Haftung, wenn dort etwas passiert. Wer auf dem Gehweg einen Fußgänger verletzt, steht bei der Schuldfrage denkbar schlecht da.
Häufige Fragen
Darf man mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahren? +
Nein. Gehwege und Fußgängerzonen sind für E-Scooter gesperrt, außer ein Zusatzzeichen gibt sie ausdrücklich frei. Ein Verstoß kostet ab 15 Euro — bei Behinderung oder Gefährdung anderer bis 30 Euro.
Darf man mit dem E-Scooter auf der Straße fahren? +
Ja — sogar verpflichtend, wenn kein Radweg vorhanden ist. Nur wenn ein benutzungspflichtiger Radweg existiert, müssen Sie diesen nehmen.
Wie schnell darf ein E-Scooter fahren? +
Die Bauartgeschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt. Schnellere Fahrzeuge sind keine Elektrokleinstfahrzeuge mehr und brauchen eine andere Zulassung.
Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren? +
Nein. Es darf nur eine Person fahren. Das kostet 10 Euro — und im Unfallfall wird es teuer, weil der Versicherungsschutz für den Mitfahrer fehlt.
Braucht man einen Helm auf dem E-Scooter? +
Nein, es gibt keine Helmpflicht. Dringend empfohlen ist ein Helm trotzdem.
Darf man mit dem E-Scooter durch die Fußgängerzone? +
Nur wenn ein Zusatzzeichen E-Scooter oder Radfahrer freigibt — dann in Schrittgeschwindigkeit. Sonst ist es verboten.
Das wird als Nächstes gefragt
Quellen
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), §§ 10–11 — Verkehrsflächen und Verhaltensregeln
- Änderungsverordnung zur eKFV, verkündet im BGBl. am 06.02.2026 — Änderungen überwiegend zum 01.03.2027
- ADAC: E-Scooter — Regeln und Bußgelder (Stand 2026)
Keine Rechtsberatung. Angaben nach bestem Wissen zum genannten Stand; im Zweifel gilt der Gesetzestext.