Warum LEDs einen Vorwiderstand brauchen
Eine LED ist keine Glühlampe. Sie hat eine feste Durchlassspannung — je nach Farbe etwa 2 bis 3,4 Volt — und verträgt nur einen begrenzten Strom, meist um 20 mA. Legt man die volle Bordspannung an, fließt schlagartig zu viel Strom und die LED stirbt.
Der Vorwiderstand begrenzt diesen Strom. Er ist bei einer einzelnen LED und bei jeder Parallelschaltung Pflicht. Die Formel ist einfaches Ohmsches Gesetz:
- R = (UBord − ULED) ÷ ILED
- Beispiel bei 12 V, LED mit 2 V / 20 mA: (12 − 2) ÷ 0,02 = 500 Ω.
- Nächsten Normwert nehmen (560 Ω) und die nötige Widerstands-Leistung prüfen (hier ~0,2 W, also 0,25-W-Typ reicht).
Wichtig: Bei mehreren LEDs in Reihe addieren sich die Spannungen — bei drei roten LEDs sind das rund 6 V, der Widerstand fällt entsprechend kleiner aus. Bei Parallelschaltung bekommt jede LED ihren eigenen Widerstand.
Auf die Polung achten
LEDs leiten nur in einer Richtung. Falsch herum angeschlossen bleiben sie dunkel. Das längere Bein (Anode) gehört an Plus, das kürzere (Kathode) an Minus. Im Zweifel kurz mit Widerstand testen, bevor alles fest verbaut wird.
Das Blinker-Problem: LED leuchtet, blinkt aber nicht
Das ist der häufigste Frust beim Umbau. Sie montieren LED-Blinker, und statt zu blinken leuchten alle nur dauerhaft. Der Grund liegt nicht an den LEDs, sondern am Blinkrelais.
Viele Roller haben ein lastabhängiges Relais. Es taktet nur, wenn ein bestimmter Stromverbrauch anliegt — der von klassischen Glühlampen. LEDs verbrauchen einen Bruchteil davon. Das Relais „sieht" die Last nicht und schaltet nicht.
Es gibt zwei Lösungen:
- Lastunabhängiges (elektronisches) Blinkrelais einbauen. Der saubere Weg. Es taktet unabhängig vom Verbrauch und ist für LEDs ausgelegt.
- Lastwiderstände parallel schalten. Sie simulieren den Verbrauch der Glühlampe. Funktioniert, macht aber den Sparvorteil der LED zunichte und die Widerstände werden heiß.
Anschlüsse am 3-poligen Blinkrelais
Beim gängigen elektronischen Relais mit drei Anschlüssen gilt meist:
- G = Ground / Masse
- P = Positive / geschaltetes Zündungsplus
- L = Light / zum Blinkerschalter
Die konkrete Belegung steht in der Regel auf dem Gehäuse — im Zweifel dort nachsehen.
Was bei der Zulassung zu beachten ist
Beleuchtung ist Teil der Betriebserlaubnis. Wer an einem zugelassenen Fahrzeug die Lichtanlage umbaut, riskiert das Erlöschen der ABE, wenn keine zugelassenen Bauteile verwendet werden. Am E-Scooter gilt dasselbe Prinzip — mehr dazu unter E-Scooter mit Straßenzulassung. Reflektoren zum Aufkleben sind davon ausgenommen und immer erlaubt; passende Produkte stehen im Zubehör.
Häufige Fragen
Kann ich eine LED direkt an die Bordspannung anschließen? +
Nein. Eine LED braucht immer einen Vorwiderstand (oder eine passende Konstantstromquelle). Ohne Widerstand fließt zu viel Strom und die LED brennt sofort oder nach kurzer Zeit durch.
Warum blinken meine LED-Blinker nicht, sondern leuchten nur? +
Weil viele Roller ein lastabhängiges Blinkrelais haben. Es braucht den Stromverbrauch klassischer Glühlampen, um zu takten. LEDs verbrauchen zu wenig — das Relais erkennt sie nicht und blinkt nicht. Lösung: ein lastunabhängiges (elektronisches) Blinkrelais einbauen, oder Lastwiderstände parallel schalten.
Wie berechne ich den Vorwiderstand für eine LED? +
R = (Bordspannung − LED-Spannung) ÷ LED-Strom. Beispiel bei 12 V, einer LED mit 2 V und 20 mA: (12 − 2) ÷ 0,02 = 500 Ω. Nächstgrößeren Normwert (z. B. 560 Ω) nehmen und auf die Belastbarkeit in Watt achten.
Was bedeuten die Anschlüsse am Blinkrelais? +
Am gängigen 3-poligen Relais: G = Ground (Masse), P = Positive (geschaltetes Zündungsplus), L = Light (zum Blinkerschalter). Die genaue Belegung steht meist auf dem Gehäuse.
Muss ich bei LEDs auf die Polung achten? +
Ja, zwingend. Eine LED leitet nur in einer Richtung. Falsch herum angeschlossen leuchtet sie gar nicht — und ohne Vorwiderstand kann die Sperrspannung sie beschädigen.
Das wird als Nächstes gefragt
Quellen
- Grundlagen LED-Vorwiderstand (Ohmsches Gesetz)
- Praxiswissen aus dem Roller-Elektrik-Archiv von scooter-elektrik.de (2002–2015)
Keine Rechtsberatung. Angaben nach bestem Wissen zum genannten Stand; im Zweifel gilt der Gesetzestext.